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Aufstiegsverbot für Himmelslaternen

Der Sommer naht, das Wetter ist bereits sehr Frühlingshaft und die ersten Gartenfeste sind bereits in vollem Gange. Gerne werden hier bei Dunkelheit sogenannte Himmelslaternen in den Nachthimmel geschickt.
Aufgrund Ihrer hohen Brandgefahr wurde diese Laternen in Baden-Württemberg nun verboten! Die Himmelslaternen können große Strecken zurücklegen, wobei Ihre Flugrichtung durch wechselnde Windrichtungen unvorhersehbar ist. Während der Landung können die Laternen große Brände verursachen, weshalb ihr Gebrauch in 14 der 16 Bundesländer bereits verboten ist.

Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden!

Polizeiverordnung des Regierungspräsidium Baden-Württemberg

 

himmelslaternen